Meine Politik
Bürgerrechte
Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit. Die Wahrung dieses Grundrechts ist der Eckpfeiler eines jeden Rechtsstaats und muss von jedem geachtet werden.
Doch gravierende Eingriffe in der Form von Vorratsdatenspeicherung, Kennzeichenscanning, Online-Durchsuchung, Videoüberwachung und der „große Lauschangriff“ gefährden das Recht auf persönliche Freiheit immer mehr. Solche Maßnahmen sind zur Stärkung der inneren Sicherheit nicht notwendig und beeinträchtigen das Bürgerrecht bis hin zur völligen Aushöhlung.
Schutz der Privatsphäre ist kein Fluchtpunkt für Verbrecher, sondern selbstverständliches Grundrecht für jeden. Datenschutz ist Bürgerschutz! Das Recht auf Privatheit ist daher sowohl in die Bayerische Verfassung als auch in das Grundgesetz aufzunehmen.



